Motorrad

Führerschein Klassen in der Übersicht:

Mofa – Prüfbescheinigung

Mofas dürfen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h gefahren werden. Für das Führen eines Mofas ist grundsätzlich keine Fahrerlaubnis erforderlich, sondern eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Die Ausbildung umfasst theoretischen Unterricht sowie praktische Übungsfahrten. Eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen. Nach erfolgreicher theoretischer Prüfung erhältst du die Prüfbescheinigung.

Mindestalter: 15 Jahre

Führerscheinklasse AM

Mit der Führerscheinklasse AM darfst du unter anderem leichte zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge führen.

Dazu gehören beispielsweise Kleinkrafträder und Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Die zulässigen technischen Voraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für den Erwerb der Klasse AM sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

Mindestalter: 15 Jahre

Hinweis: Bis zum 16. Geburtstag darf die Fahrerlaubnis grundsätzlich nur im Inland genutzt werden.

Führerscheinklasse A1

Mit der Führerscheinklasse A1 darfst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Masse von höchstens 0,1 kW/kg fahren.

Die Ausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht. Zum Erwerb sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

Mindestalter: 16 Jahre

Führerscheinklasse A2

Mit der Führerscheinklasse A2 darfst du Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS) fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Masse darf höchstens 0,2 kW/kg betragen.

Eine Hubraumbegrenzung besteht nicht. Bei gedrosselten Motorrädern darf die ursprüngliche Motorleistung nicht mehr als 70 kW betragen.

Wenn du bereits seit mindestens zwei Jahren die Klasse A1 besitzt, kannst du im Rahmen des Aufstiegs die Klasse A2 durch eine praktische Prüfung erwerben. Andernfalls sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

Mindestalter: 18 Jahre

Führerscheinklasse A

Mit der Führerscheinklasse A darfst du Krafträder ohne Leistungs- oder Hubraumbegrenzung fahren.

Wenn du bereits seit mindestens zwei Jahren die Klasse A2 besitzt, kannst du die Klasse A im Rahmen des Aufstiegs durch eine praktische Prüfung erwerben. Eine theoretische Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Beim Direkterwerb ohne vorherigen Besitz der Klasse A2 beträgt das Mindestalter 24 Jahre. Bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren beträgt das Mindestalter 20 Jahre.

Mindestalter: 24 Jahre beim Direkterwerb / 20 Jahre beim Aufstieg von A2