PKW

Führerschein Klassen in der Übersicht:

B

Führerscheinklasse B umfasst alle Kraftfahrzeuge, (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A), mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.

BE

Mit dem Anhängerführerschein BE sind Sie berechtigt besonders schwere Hänger ziehen, diese dürfen dann allein bis zu 3,5 t auf die Waage bringen. Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusammen ein zulässiges maximales Gesamtgewicht von 7,0 t haben.

B197

Mit B197 darfst du uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Der „Vorteil“ besteht darin, dass du den größten Teil deiner Fahrausbildung auf einem Auto mit Automatikgetriebe lernst und deine Prüfung ebenfalls auf einem Automatikauto absolvierst. Das erleichtert deine Prüfung und reduziert deine Fahrstundenanzahl. Im Gegenzug muss man aber sagen, dass du schlichtweg nicht vollständig gelernt hast ein Schaltwagen zu fahren.

B96

Mit der B96-Erweiterung sind Sie berechtigt mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig dabei ist, dass die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht 4250 Kilogramm übersteigen darf. Für noch schwerere Anhänger benötigen Sie die Führerscheinklasse BE.

Führerschein mit 17, Führerscheinklasse BF17:

Mit diesem Führerscheinmodell dürfen Sie bereits mit 17 in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson in dem Straßenverkehr teilnehmen. Somit können Sie sich bereits mit 16,5 Jahren bei der Fahrschule anmelden und können etwa mit 17 in Begleitung reichlich Fahrpraxis erlernen.

Voraussetzungen:

Begleitperson kann nur werden, wer 30 Jahre oder älter ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Außerdem gilt es, nur höchstens einen Punkt in Flensburg zu haben.

Weitere Informationen finden Sie unter „Fragen“.